Zeitarberit
Arbeitnehmerüberlassung
Der Arbeitnehmer ist dabei bei einer sogenannten Zeitarbeitsfirma angestellt und dann im Auftrag dieses Personaldienstleisters für ein anderes Unternehmen tätig. Arbeitgeber ist also in jedem Fall der Personaldienstleister, welcher einem bestimmten Betrieb einen Arbeitnehmer für einen definierten Zeitraum überlässt. Es kann für Unternehmen ganz verschiedene Gründe geben, die Dienstleistungen einer Zeitarbeitsfirma zur Personalüberlassung in Anspruch zu nehmen.
Personalüberlassung ist ein
Gewinn für Unternehmen und Beschäftigte
Oftmals benötigen die Entleiher beispielsweise für bestimmte Zeiträume zusätzliche Mitarbeiter, um etwa Auftragsspitzen abzufangen, zeitlich begrenzte Projekte umzusetzen oder saisonale Besonderheiten personell besser abfedern zu können. Außerdem schätzen Unternehmen die Dienste der Zeitarbeitsfirmen sehr, denn die Personalabteilungen der Unternehmen werden durch die Inanspruchnahme von Leiharbeit sehr entlastet. Sämtliche Arbeitgeberpflichten als auch die Personalsuche selbst werden im Auftrag des Entleihers von der Zeitarbeitsfirma für den festgelegten Zeitraum übernommen. Deshalb ist das erfolgreiche Modell der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen besonders lukrativ, einfach und unkompliziert. Die Simax GmbH als erfahrener und qualifizierter Spezialist im Bereich Zeitarbeit bietet Unternehmen einen Fullservice, auf den Sie sich als Unternehmer jederzeit verlassen können. Die entleihenden Unternehmen sind vertraglich an den Personaldienstleister gebunden, schließen jedoch keine Verträge mit den Arbeitnehmern selbst ab.
Von der Leiharbeit zum festen, unbefristeten Arbeitsverhältnis
Doch auch für die Arbeitnehmer ist die Leiharbeit mit Vorteilen verbunden, welche diese auch sehr zu schätzen wissen. Arbeitnehmer haben beispielsweise im Rahmen der Personalüberlassung viele Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln oder neuartige Qualifikationen zu erwerben. Darüber hinaus profitieren Arbeitnehmer bei diesem zeitgemäßen Modell auch von tariflich angepassten Löhnen und Gehältern. Die jeweilige Einsatzzeit eines Arbeitnehmers wird vertraglich mit dem Personaldienstleister geregelt. Auch die Stellenausschreibungen werden von der Zeitarbeitsfirma im Auftrag des Entleihers vorgenommen. Vorstellungsgespräche finden zunächst auch beim Personaldienstleister statt, also in der Regel nicht direkt in der Einsatzfirma. Die Personaldienstleister sind stets um langfristige, wohnortnahe Einsätze ganz im Sinne der Arbeitnehmer bemüht. In Deutschland ist die Leiharbeit geregelt im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nicht selten ist Leiharbeit aber auch ein Sprungbrett in eine unbefristete Festanstellung im Betrieb eines Entleihers.